
Die Landeskrankenhilfe bietet mit einigen wenigen Mitbewerbern die höchsten Beitragsrückerstattungen am Markt. Bis zu 6 von 12 Monatsbeiträgen der ambulanten Beiträge eines Jahres können Sie so zurückerhalten.
Beispiel für die Beitragsentwicklung im Rentenalter bei der LKH: Ein konkret existierender, heute 79-jähriger LKH-Kunde, der seit 1954 eine LKH-Vollversicherung besitzt; er ist im LKH-Schutz ohne Selbstbehalt versichert in den Tarifen 100 (ambulant), 194 (Zahnersatz-Ergänzung) und 200 (stationär); in den dreizehn Jahren von Anfang 1997 bis Ende 2009 ist der Beitrag dieses LKH-Versicherten im Durchschnitt pro Jahr nur um 1,9% gestiegen. Das ist der konkrete Beweis für die Wichtigkeit der auf dieser Internetpräsenz zur Verfügung gestellten Informationen. Viele andere Gesellschaften hatten für ihre älteren Versicherten Erhöhungen von 5% und mehr im Jahresdurchschnitt! Ein Unterschied, der sich zu immensen Beitragsdifferenzen aufaddiert.
Die Landeskrankenhilfe reduziert in den einzelnen Ambulanttarifen den Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf die Hälfte. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr wird ein vereinbartes Krankenhaustagegeld verdoppelt, so dass die Unterbringungskosten eines Elternteils im Krankenhaus bezahlt werden können. Mit diesen Punkten unterstreicht die LKH ihre Familienfreundlichkeit.
Vereinbarte Selbstbehalte gelten nur für die Bereiche Ambulant und Zahn, Stationär wird ab dem ersten Cent gezahlt.
Die Kennzahlen für 2009 zeigen folgendes: die LKH konnte ihre Schadenquote halten bei ca. 83% und gleichzeitig die RfB-Quote auf einem einzigartig hohen Niveau halten von etwa 57%. Keine andere Gesellschaft erreicht ein solch hohes Niveau bei den Rückstellungen. Die Kennzahlen für 2010 werden erst im Herbst 2011 veröffentlicht (gilt für fast alle Krankenversicherer).
Der Optionstarif der LKH sichert Ihnen das Recht auf einen leichten Wechsel in die private Vollversicherung. Sie haben als gesetzlich pflichtversicherter Angestellter die Option, bei Ende der Krankenversicherungspflicht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Krankenvollversicherung zu wechseln. Dieser Optionstarif kann nur in Verbindung mit den Tarifen 193/194 (Zahnersatz) und 400 (1-/2-Bett mit Chefarzt) für 5 Jahre abgeschlossen werden. Der Tarif erlischt automatisch, wenn die Option nicht wahrgenommen wird oder zum Ende des Jahres, in dem die versicherte Person 40 Jahre alt wird.