Landeskrankenhilfe - Stabile Krankenversicherung - LKH

LKH Leistungen Tarife LKH Landeskrankenhilfe

Für die LKH als privaten Krankenversicherer können Sie sich mit gutem Gewissen entscheiden, lesen Sie selbst

 

Das LKH-Tarifhaus (bitte hier klicken)

 

Freie Arztwahl
Die LKH zahlt alle Gebühren und Kosten im tariflichen Umfang bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen sowie der Verordnungen über Krankenhauspflegesätze in der Bundesrepublik Deutschland.
   
Heilpraktiker
Auch hier zahlt die Landeskrankenhilfe im bedingungsmäßigen Rahmen im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes.
   
Medikamente
Hier gibt es keinerlei Einschränkungen und Selbstbeteiligungen; sogar das teuerste Medikament wird anstandslos vergütet, wenn es medizinisch notwendig ist.
   
Brille
Pro Jahr erstattet die LKH für ein Brillengestell bis zu 110,- EUR, Gläser in voller Höhe. Das gilt auch für besonders aufwendige Ausführungen, wie Entspiegelung, und sogar für Sonnenbrillen, wenn diese medizinisch erforderlich sind.
   
Kontaktlinsen
Die LKH vergütet auch diese ohne Einschränkung. Sogar die teuren weichen, gasdurchlässigen Kontaktlinsen werden bezahlt (Brillen und Kontaktlinsen können innerhalb eines Kalenderjahres je einmal bezogen werden).
   
Sonstige Hilfsmittel
Die Landeskrankenhilfe zahlt z.B. für Hörgeräte, Sprechgeräte (elektronische Kehlköpfe), Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, orthopädische Schuhe abzüglich einer Selbstbeteiligung von 100,- EUR sowie Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag von 800,- EUR.
   
Komplizierte Diagnostik
Wird von der LKH selbstverständlich auch erstattet. Darunter fallen selbst so teure Untersuchungen wie durch den Kernspin- oder Computertomographen, soweit diese medizinisch notwendig sind.
   
Vorsorgeuntersuchung
Jede gezielte Vorsorgeuntersuchung wird von der LKH bezahlt.
   
Psychotherapie
Die Landeskrankenhilfe übernimmt die Kosten der Psychotherapie, solange sie medizinisch notwendig ist und die Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt oder im Krankenhaus durchgeführt wird. Es gibt keine Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen.
   
Zahnersatz, Kieferregulierung
Bei der LKH können Sie eine Erstattung der Kosten bis zu 90 % wählen. Kosten für aufwendige Verfahren, z. B. Implantate, werden bei medizinischer Indikation erstattet.
   
Inlays
Bei der LKH erfolgt die Abrechnung wie für Zahnbehandlung zu 100 %
   
Krankenhaus
Der Tarif der LKH garantiert Ihnen die Kostenerstattung im Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich des Honorars für den Chefarzt. Sonstige Leistungen, z.B. Bereitstellungsgebühren für Fernsehgerät und Telefon, sind selbstverständlich. Bei Verzicht auf Wahlleistungen erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld als Barleistung ausgezahlt.
   
Kuren
Leistungen hierfür gibt es im tariflichen und bedingungsgemäßen Rahmen.
   
Krankentransport zum und vom Krankenhaus bei stationären Behandlungen
Notwendige Krankenhaustransporte übernimmt die LKH bis zu jeweils 100 km; es muß nicht das nächstgelegene Krankenhaus sein. Falls erforderlich, erstattet die LKH die Kosten für den Rettungshubschrauber.
   
Krankenhaustagegeld
Die LKH zahlt im vereinbarten Umfang ohne zeitliche Begrenzung. Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld sogar um 100 %, wenn die Mutter im Krankenhaus mit aufgenommen wird, und zwar bis zu 14 Tage je Krankenhausaufenthalt.
   
Krankentagegeld
Die Landeskrankenhilfe bietet maßgeschneiderte Tarife für Selbständige und Arbeitnehmer an.
   
Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung
Eine Anpassung der Tagegelder mit einer Karenzzeit von 21 Tagen und mehr wird von der LKH in zeitlichen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten.
   
Keine Kündigung
Bei allen Krankheitskostentarife hat die LKH auf die Möglichkeit einer Kündigung verzichtet.


Für weitere Informationen fordern Sie bitte Angebote und/oder die Tarifbedingungen an.

Infos


 
 
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