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Freie
Arztwahl
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Die
LKH zahlt alle Gebühren und Kosten im tariflichen Umfang bis
zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen
Gebührenordnungen sowie der Verordnungen über Krankenhauspflegesätze
in der Bundesrepublik Deutschland. |
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Heilpraktiker
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Auch
hier zahlt die Landeskrankenhilfe im bedingungsmäßigen
Rahmen im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes. |
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Medikamente
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Hier
gibt es keinerlei Einschränkungen und Selbstbeteiligungen; sogar
das teuerste Medikament wird anstandslos vergütet, wenn es medizinisch
notwendig ist. |
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Brille
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Pro
Jahr erstattet die LKH für ein Brillengestell bis zu 110,- EUR,
Gläser in voller Höhe. Das gilt auch für besonders
aufwendige Ausführungen, wie Entspiegelung, und sogar für
Sonnenbrillen, wenn diese medizinisch erforderlich sind. |
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Kontaktlinsen
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Die
LKH vergütet auch diese ohne Einschränkung. Sogar die teuren
weichen, gasdurchlässigen Kontaktlinsen werden bezahlt (Brillen
und Kontaktlinsen können innerhalb eines Kalenderjahres je einmal
bezogen werden). |
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Sonstige
Hilfsmittel
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Die
Landeskrankenhilfe zahlt z.B. für Hörgeräte, Sprechgeräte
(elektronische Kehlköpfe), Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate,
orthopädische Schuhe abzüglich einer Selbstbeteiligung von
100,- EUR sowie Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag
von 800,- EUR. |
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Komplizierte
Diagnostik
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Wird
von der LKH selbstverständlich auch erstattet. Darunter fallen
selbst so teure Untersuchungen wie durch den Kernspin- oder Computertomographen,
soweit diese medizinisch notwendig sind. |
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Vorsorgeuntersuchung
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Jede
gezielte Vorsorgeuntersuchung wird von der LKH bezahlt. |
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Psychotherapie
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Die
Landeskrankenhilfe übernimmt die Kosten der Psychotherapie, solange
sie medizinisch notwendig ist und die Behandlung durch einen niedergelassenen
Arzt oder im Krankenhaus durchgeführt wird. Es gibt keine Begrenzungen
hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen. |
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Zahnersatz,
Kieferregulierung
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Bei
der LKH können Sie eine Erstattung der Kosten bis zu 90 % wählen.
Kosten für aufwendige Verfahren, z. B. Implantate, werden bei
medizinischer Indikation erstattet. |
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Inlays
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Bei
der LKH erfolgt die Abrechnung wie für Zahnbehandlung zu 100
% |
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Krankenhaus
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Der
Tarif der LKH garantiert Ihnen die Kostenerstattung im Ein- oder Zweibettzimmer
einschließlich des Honorars für den Chefarzt. Sonstige
Leistungen, z.B. Bereitstellungsgebühren für Fernsehgerät
und Telefon, sind selbstverständlich. Bei Verzicht auf Wahlleistungen
erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld als Barleistung ausgezahlt. |
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Kuren
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Leistungen
hierfür gibt es im tariflichen und bedingungsgemäßen
Rahmen. |
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Krankentransport
zum und vom Krankenhaus bei stationären Behandlungen
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Notwendige
Krankenhaustransporte übernimmt die LKH bis zu jeweils 100 km;
es muß nicht das nächstgelegene Krankenhaus sein. Falls
erforderlich, erstattet die LKH die Kosten für den Rettungshubschrauber. |
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Krankenhaustagegeld
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Die
LKH zahlt im vereinbarten Umfang ohne zeitliche Begrenzung. Für
versicherte Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr verdoppelt sich
das Krankenhaustagegeld sogar um 100 %, wenn die Mutter im Krankenhaus
mit aufgenommen wird, und zwar bis zu 14 Tage je Krankenhausaufenthalt. |
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Krankentagegeld
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Die
Landeskrankenhilfe bietet maßgeschneiderte Tarife für Selbständige
und Arbeitnehmer an. |
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Erhöhung
ohne Gesundheitsprüfung
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Eine
Anpassung der Tagegelder mit einer Karenzzeit von 21 Tagen und mehr
wird von der LKH in zeitlichen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung
angeboten. |
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Keine
Kündigung
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Bei
allen Krankheitskostentarife hat die LKH auf die Möglichkeit
einer Kündigung verzichtet. |
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Für weitere
Informationen fordern Sie bitte Angebote und/oder die Tarifbedingungen
an. |
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